Partnerschaftliche Honorierung
Partnerschaftliche Honorierung

Die Honorierung

Unsere Leistung wird mit pauschalen Ansätzen abgegolten.

Die auftraggebende Arbeitgeberin oder Institution überweist nach der Vertrags­unterzeichnung einen einmaligen Pauschal­betrag. Dieser wird aufgrund der Leistungs­vereinbarung definiert.

Die stellensuchende Person leistet nach dem Stellenantritt resp. der ersten Lohnauszahlung eine einmalige Aufwandentschädigung. Diese beträgt je nach der Dauer der Stellensuche zwischen 20 und 50 Prozent des ersten Bruttolohns (Ratenzahlung möglich).