Unsere Leistung wird mit pauschalen Ansätzen abgegolten.
Die auftraggebende Arbeitgeberin oder Institution überweist nach der Vertragsunterzeichnung einen einmaligen Pauschalbetrag. Dieser wird aufgrund der Leistungsvereinbarung definiert.
Die stellensuchende Person leistet nach dem Stellenantritt resp. der ersten Lohnauszahlung eine einmalige Aufwandentschädigung. Diese beträgt je nach der Dauer der Stellensuche zwischen 20 und 50 Prozent des ersten Bruttolohns (Ratenzahlung möglich).